Hans Ulrich Heinlein

Rechtsanwalt Hans Ulrich Heinlein

 

Rechtsanwalt Hans Ulrich Heinlein

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Hans Ulrich Heinlein verfügt über eine Berufserfahrung von über 30 Jahren. Er ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts tätig, wobei er Fachanwalt für Verkehrsrecht  ist.

Hans Ulrich Heinlein studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg im damals einstufigen Modell und legte beide Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen ab.

Nach einer kurzen Tätigkeit in einer renommierten Augsburger Anwaltskanzlei machte er sich zunächst in Bürogemeinschaft selbstständig und trat im Jahr 2005 als Partner der Sozietät Gollmann, Brosche und Heinlein bei.

Seit dem Jahr 2006 ist Herr Hans Ulrich Heinlein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seit Jahrzehnten betreut Herr Heinlein zahlreiche Augsburger Fuhr- und Beförderungsunternehmen.

Unabhängig von diesen Zusatzqualifikationen ist Herr Heinlein selbstverständlich nach wie vor auf weiteren Gebieten des Zivilrechts tätig, insbesondere dem Miet-, Vertrag- und Schadenersatzrechts.

Hans Ulrich Heinlein ist Mitglied im Augsburger Anwaltverein e.V., im Deutschen Anwaltverein e.V. sowie in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

In den Jahren 2002 bis 2005 fungierte Herr Heinlein zudem als Aufsichtsrat der Taxi eG in Augsburg.

Privat engagiert sich Herr Heinlein ehrenamtlich als Vizepräsident des Golfclub Leitershofen e.V.

Fremdsprachen: Englisch